Schlagwort: Allgemein

Heimatschein

Früher musste man sich nicht nur polizeilich anmelden, sondern auch das Heimatrecht erwerben. Das Heimatrecht bestimmte die Zugehörigkeit zu einer Gemeinde. Die Heimatscheine waren eine Beurkundung. Wanderte ein Bewohner eines Ortes ab, so benötigte er einen Heimatschein.           Mit diesem Heimatschein konnte er sich an einem anderen Ort ansiedeln und arbeiten. Bei «guter» Führung konnte er dort eine neue Aufnahme finden.

1

Heimatschein von Theresia WENISCH, die sich vom Dorf Damnau/Böhmen nach Plauen/Vogtland auf den Weg in eine ungewisse Zukunft begab.

Lebte ein Mensch außerhalb seiner Heimatgemeinde und wurde dort beispielsweise arbeitslos, oder gar straffällig, dann wurde er in seine Heimatgemeinde abgeschoben, die sich um ihn kümmern musste. Das Heimatrecht konnte z.B. durch einen Amtsantritt, durch 10-jährigen Aufenthalt, Eheschließung bei Frauen und Abstammung erworben werden. Durch zweijährige Abwesenheit konnte man es verlieren. Aber es gab auch Fälle, die schon jahrzehntelang in einer Gemeinde gelebt hatten und trotzdem nicht dort, sondern woanders das Heimatrecht hatten.      Das lag im Ermessen der Gemeinde. Waren Kosten zu befürchten, hat die Gemeinde oft das Heimatrecht verweigert. In der Praxis hatte das Heimatrecht Bedeutung, wenn es Probleme gab. Gerade die großen Städte, die zwischen 1848 und 1914 eine Masseneinwanderung erlebten, waren mit der Verleihung des Heimatrechtes an die Neuzuwanderer sehr sparsam. Nicht nur finanzielle Gründe waren da ausschlaggebend, sondern auch kulturelle.

Mannschaftsbücher

Mannschaftsbücher sind eine Art von Einwohnerkartei. Die Angaben können Hausnummern, Hausnamen, Familienvorstand mit Berufsangabe, Geburts-, Heirats- und Sterbedatum, Ehefrau, Kinder mit Geburtsdatum, Angaben über Militärdienste, über Personen, die das Herrschaftsgebiet verlassen haben oder  verschwundern sind, enthalten. Dadurch erhält man einen Überblick auf ganze Ortschaften.

Wie nennt sich der Vater meines Urgroßvaters?

Der Vater des Urgroßvaters ist der Altvater. Hier sind die Namen unserer Vorfahren bis in die 24. Generation, wie sie Familienforscher verwenden. Am Ende ist die Anzahl der bestimmten Familienmitglieder je Generation dargestellt. In Jeder Generation verdoppelt sich die Anzahl der Personen.

1. Generation: Eltern, 2 Familienmitglieder
2. Generation: Großeltern, 4 Familienmitglieder
3. Generation: Urgroßeltern, 8 Familienmitglieder
4. Generation: Alt-Eltern, 16 Familienmitglieder
5. Generation: Alt-Großeltern, 32 Familienmitglieder
6. Generation: Alt-Urgroßeltern, 64 Familienmitglieder
7. Generation: Ober-Eltern, 128 Familienmitglieder
8. Generation: Ober-Großeltern, 256 Familienmitglieder
9. Generation: Ober-Urgroßeltern, 512 Familienmitglieder
10. Generation: Stamm-Eltern, 1024 Familienmitglieder
11. Generation: Stamm-Großeltern, 2048 Familienmitglieder
12. Generation: Stamm-Urgroßeltern, 4096 Familienmitglieder
13. Generation: Ahnen-Eltern (Stamm-Alteltern), 8192 Familienmitglieder
14. Generation: Ahnen-Großeltern, 16.384 Familienmitglieder
15. Generation: Ahnen-Urgroßeltern, 32.768 Familienmitglieder
16. Generation: Urahnen-Eltern, 65.536 Familienmitglieder
17. Generation: Urahnen-Großeltern, 131.072 Familienmitglieder
18. Generation: Urahnen-Urgroßeltern, 262.144 Familienmitglieder
19. Generation: Erzeltern, 524.288 Familienmitglieder
20. Generation: Erzgroßeltern, 1.048.576 Familienmitglieder
21. Generation: Erzurgroßeltern, 2.097.152 Familienmitglieder
22. Generation: Erzahnen-Eltern, 4.194.304 Familienmitglieder
23. Generation: Erzahnen-Großeltern, 8.388.608 Familienmitglieder
24. Generation: Erzahnen-Urgroßeltern, 16.777.216 Familienmitglieder