Schlagwort: Heimatschein

Heimatschein

Früher musste man sich nicht nur polizeilich anmelden, sondern auch das Heimatrecht erwerben. Das Heimatrecht bestimmte die Zugehörigkeit zu einer Gemeinde. Die Heimatscheine waren eine Beurkundung. Wanderte ein Bewohner eines Ortes ab, so benötigte er einen Heimatschein.           Mit diesem Heimatschein konnte er sich an einem anderen Ort ansiedeln und arbeiten. Bei «guter» Führung konnte er dort eine neue Aufnahme finden.

1

Heimatschein von Theresia WENISCH, die sich vom Dorf Damnau/Böhmen nach Plauen/Vogtland auf den Weg in eine ungewisse Zukunft begab.

Lebte ein Mensch außerhalb seiner Heimatgemeinde und wurde dort beispielsweise arbeitslos, oder gar straffällig, dann wurde er in seine Heimatgemeinde abgeschoben, die sich um ihn kümmern musste. Das Heimatrecht konnte z.B. durch einen Amtsantritt, durch 10-jährigen Aufenthalt, Eheschließung bei Frauen und Abstammung erworben werden. Durch zweijährige Abwesenheit konnte man es verlieren. Aber es gab auch Fälle, die schon jahrzehntelang in einer Gemeinde gelebt hatten und trotzdem nicht dort, sondern woanders das Heimatrecht hatten.      Das lag im Ermessen der Gemeinde. Waren Kosten zu befürchten, hat die Gemeinde oft das Heimatrecht verweigert. In der Praxis hatte das Heimatrecht Bedeutung, wenn es Probleme gab. Gerade die großen Städte, die zwischen 1848 und 1914 eine Masseneinwanderung erlebten, waren mit der Verleihung des Heimatrechtes an die Neuzuwanderer sehr sparsam. Nicht nur finanzielle Gründe waren da ausschlaggebend, sondern auch kulturelle.